Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bei simultaner Online-Nachhilfe (Live-Unterricht im virtuellen Raum) unterscheidet sich die rechtliche Lage deutlich von vorgefertigten Videokursen. Da der Dozent live anwesend ist, handelt es sich um eine Dienstleistung und nicht um die reine Bereitstellung digitaler Inhalte.
Zudem greift das strenge Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) hier explizit nicht, da der Unterricht synchron (simultan) stattfindet und somit der klassische Fernunterrichtcharakter fehlt.
Wichtige Kernklauseln für Live-Online-Nachhilfe
1. Leistungsinhalt und Abgrenzung
- Definition als Dienstvertrag: Wir schulden den Unterricht und das Bemühen um Lernerfolg, aber keinen konkreten Notenerfolg.
- Festlegung des Mediums (z. B. Zoom, MS Teams) und die Pflicht des Schülers/Studenten, Kamera und Mikrofon funktionsfähig bereitzuhalten.
2. Absagen, Verspätungen und Ausfallregelung
- Durch den Studenten: Eine Unterrichtseinheit darf bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei storniert oder verschoben werden. Bei zu später Absage oder Nichterscheinen verfällt die Stunde ohne Erstattungspflicht.
- Verspätungen: Kommt der Student zu spät, endet die Stunde dennoch zum vereinbarten Zeitpunkt. Kommt der Dozent zu spät, muss die Zeit nachgeholt werden.
- Durch den Anbieter: Absage bei Krankheit des Dozenten oder technischen Störungen auf Anbieterseite führt zur Gutschrift der Stunde oder zu einem Ersatztermin.
3. Technisches Risiko und Mitwirkungspflichten
- Der Student trägt das Risiko für seine eigene Internetverbindung und Hardware.
- Bricht die Verbindung aufseiten des Studenten ab, gilt die Stunde als erteilt und ist voll zu bezahlen.
4. Bild- und Tonrechte (Datenschutz & Urheberrecht)
- Die Unterrichtsstunden durfen nur nach beiderseitiger Absprache aufgezeichnet werden.
- Standard-Klausel: Das Mitschneiden (Screen Recording) oder Fotografieren des Live-Unterrichts durch den Studenten ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung streng untersagt (Schutz des Persönlichkeitsrechts des Dozenten und Urheberrecht an den gezeigten Folien/Whiteboards).
5. Widerrufsrecht bei Live-Dienstleistungen (B2C)
- Verbraucher haben bei Online-Verträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
- Bei Live-Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn die Nachhilfestunde auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden innerhalb dieser 14 Tage vollständig durchgeführt wurde und der Kunde zugestimmt hat, sein Widerrufsrecht dadurch zu verlieren.
6. Klausel für Absagen & Ausfälle
§ X Terminstornierung und Ausfallregelung
- Vereinbarte Termine für die Online-Nachhilfe sind verbindlich.
- Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung eines Termins durch den Kunden ist bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn in Textform (z. B. per E-Mail) möglich.
- Sagt der Kunde den Termin später als 24 Stunden vor Beginn ab oder erscheint er nicht im virtuellen Unterrichtsraum, gilt die Stunde als vereinbarungsgemäß durchgeführt. Ein Anspruch auf Nachholung oder Rückerstattung der Vergütung besteht in diesem Fall nicht.
- Bei einer Absage durch den Anbieter (z. B. wegen Krankheit des Dozenten oder technischer Störungen aufseiten des Anbieters) wird der Termin nachgeholt. Kann kein Ersatztermin gefunden werden, wird die bereits gezahlte Gebühr für diese Stunde erstattet.
7. Rechtssicheres Erlöschen des Widerrufsrechts (B2C)
Da es sich bei Live-Nachhilfe um eine Dienstleistung handelt (und nicht um den Verkauf einer fertigen Videodatei), greift hier § 356 Abs. 4 BGB. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde.
§ X Widerrufsrecht bei Dienstleistungen und vorzeitiges Erlöschen
- Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
- Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen (hier: Durchführung der Online-Nachhilfe), wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter verliert.
- Wird eine Nachhilfestunde auf Wunsch des Kunden innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist durchgeführt, verliert der Kunde mit der vollständigen Durchführung dieser spezifischen Stunde das Widerrufsrecht für diesen Leistungsteil.
- Wird ein Dienstleistungsvertrag für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen, muss nach § 621 BGB die Kündigung zum 15. des Kalendermonats zum Ende des Kalendermonats hin erfolgen, Eingang in Schriftform.